Zahnärztlicher Notdienst in Bremen
Zahnschmerzen haben oft die sehr unangenehme Eigenschaft dann aufzutreten, wenn die Zahnarztpraxen geschlossen haben.
Der Zahnarzt aus Bremen rät:
Wenn plötzlich Zahnschmerzen auftreten und man ist Patient beim Zahnarzt in der Bremer Neustadt ruft man zuerst einmal in der Praxis an, ob der Zahnarzt noch anwesend ist. Falls dieser noch anwesend sein sollte, wird er unverzüglich mit dem Patienten eine Absprache treffen, wann der Zahn behandelt werden kann. Denn die Beseitigung der Zahnschmerzen ist eine vordringliche Pflicht des Zahnarztes. Ist die Praxis bereits geschlossen, erfährt der Schmerzpatient durch eine Ansage auf dem Anrufbeantworter, wohin er sich wenden soll.
Die Zahnarzt-Notdienstzeiten der Zahnarztpraxis Dr. Gojnic im Jahr 2011 sind wiefolgt:
- 16.04.2011
- 10-12 Uhr
- 17-18 Uhr
- 21-23 Uhr
- 27.08.2011
- 10-12 Uhr
- 17-19 Uhr
Ihr Zahnarzt aus Bremen weist auf die Vermittlung hin
Wie bundesweit bei allen anderen Ärzten ist auch bei den Zahnärzten in Bremen ein Notdienst eingerichtet. Zu diesem Notdienst werden alle zum Bezirk gehörenden Zahnärzte turnusmäßig eingeteilt. Welcher Zahnarzt gerade Dienst hat, weiß der Schmerzpatient nicht. Das erfährt er bei der Vermittlung. Der Anrufbeantworter des Zahnarztes nennt dem Schmerzpatienten die Telefonnummer der Vermittlung und wiederholt diese zum Mitschreiben.
Ruft der Schmerzpatient bei dieser Telefonnummer an, wird er nach einigen Daten gefragt. Unter anderem muss der Schmerzpatient mitteilen, wo er wohnt und bei welcher Krankenkasse er versichert ist. Der Schmerzpatient muss auch nähere Angaben zu den Schmerzen machen und ob die Schmerzen damit zu tun haben, dass vielleicht Teile aus einem Zahn abgebrochen sind. Diese Grobdiagnose kann Hinweise geben, ob es möglich wäre, die Schmerzen mit Schmerzmitteln so weit zu mindern, dass der Patient warten kann, bis der Zahnarzt aus der Bremer Neustadt wieder Sprechstunde hat. Sind die Schmerzen zu groß, wird der Schmerzpatient nach seinem Namen und dem Namen seines Hausarztes (Zahnarzt) gefragt.
Dann wird dem Schmerzpatienten die Telefonnummer des Zahnarztes mitgeteilt, der als zahnärztlicher Notdienst eingeteilt worden ist.
Terminvereinbarung mit dem zahnärztlichen Notdienst
Sobald dem Schmerzpatienten die Telefon-Nummer des zahnärztlichen Notdienstes bekannt ist, ruft er diesen Arzt an und vereinbart mit diesem Arzt einen Behandlungstermin. Der als zahnärztlicher Notdienst eingeteilte Zahnarzt nennt dann seine Praxisadresse und teilt dem Schmerzpatienten mit, wann die Notfallsprechstunde stattfinden wird.
Welche Kosten entstehen, wenn man die Einrichtung “zahnärztlicher Notdienst” in Anspruch nehmen muss?
Zunächst einmal fällt für jede Notdienstbehandlung die Praxisgebühr an, wenn der Patient diese im laufenden Quartal noch nicht an seinen Hausarzt (Zahnarzt) bezahlt hat. Belegen muss der Patient dies mit der erhaltenen Quittung. Ansonsten fallen keine weiteren Kosten an. Der für den Dienst als zahnärztlicher Notdienst eingeteilte Zahnarzt wird in seiner Praxis alle notwendigen Medikamente und sonstigen Mittel bereit haben, um den Patienten schnell von seinen Schmerzen zu befreien. Braucht der Patient darüber hinaus noch ein weiteres Schmerzmittel, kann der zahnärztliche Notdienst ein Rezept für das Schmerzmittel ausstellen. Der Schmerzpatient kann sich dieses Mittel problemlos beschaffen, weil auch die Apotheken einen Notdienst eingerichtet haben, um die Patienten rund um die Uhr mit den notwendigen Medikamenten versorgen zu können.