Zahnarztrechnungen in Bremen Online bezahlen

Mit dem neuen Versorgungsstrukturgesetz, das am 1. Januar 2012 in Kraft tritt, kommt nun noch eine weitere Neuerung. Arztrechnungen sollen ab diesem Zeitpunkt offen für den Patienten dargelegt werden. Darauf haben sich die Union und die FDP geeinigt. Auf einer geschützten Website wird die Krankenkasse dann die Rechnungen veröffentlichen, die der Arzt gestellt hat. Dort kann sich der Patient dann einloggen und die Daten einsehen.

CSU-Gesundheitsexperte Johannes Singhammer sieht in diesem Schritt “Mehr Transparenz für die Patienten”. Schon jetzt ist es möglich, den Arzt zu bitten eine Quittung auszustellen, jedoch nutzen das nur wenige Patienten. Zudem sind die Quittungen nur bedingt zu einer Aussage fähig, denn im Moment des schreibens kann der Arzt noch nicht sagen, ob er noch Zuschläge berechnen muss. CSU-Gesundheitsexperte Singhammer beteuerte, dass der Datenschutz bei dieser Methode des Netzdienstes gewährleistet bleibt. “Bedenken gäbe es nicht” wie er sagte.

Die neue Regelung betrifft insgesamt 153 Gesetzliche-Krankenkassen. Vorbild für dieses Gesetz ist die AOK Nordwest. Diese hat schon jetzt ein Internetportal, indem sich die Versicherten registrieren und ihre Rechnungen einsehen können. Nach Angaben der AOK nutzten schon nach 2 Monaten 15000 Versicherte diesen Service.

Eingesehen werden können alle Kosten. Von dem Preis eines Medikamentes, bis hin zu einer stationären Behandlung im Krankenhaus oder der Zahnarztbesuch. Letzteres wird erst mit dem neuen Gesetz möglich, denn bis jetzt werden die Kosten für eine ambulante Behandlung noch nicht erfasst. Die Datenschutzauflagen werden strickt überprüft, wie die Union und FDP sagt. Die Krankenkasse darf auf diese Daten und Rechnungen übrigens nicht zugreifen. Ihr bleibt es weiterhin verboten, damit sie nicht die Gesamtausgaben für einen Versicherten errechnen können.

Die Krankenkassen selbst halten sich mit ihrer Meinung dazu bedeckt. Sie geben zu bedenken, dass bestimmte Rechnungen Monate dauern können, bis sie so weit bearbeitet sind, dass man sie online stellen kann, und zweifeln aus diesem Grund den Sinn des Gesetzes an. “Über den tatsächlichen Erkenntnisgewinn müsse nachgedacht werden” sagte eine Sprecherin der Krankenkassen.

Diskussionen unter Ärzten zeigen, das die Meinungen geteilt sind*. Man befürchtet eine beschönigte Abrechnungsinformation und das “hacken”, also klauen der persönlichen Daten. Einige jedoch hoffen darauf, dass der Patient aufgrund dieser Informationen versteht, wie schwierig die “Patientenpauschale” das Arbeiten des Arztes macht.

*Quelle:
http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/krankenkassen/?sid=678783

Weitere Informationen zum Thema Zahnarzt Bremen:

  • Schiefe Zähne
  • Zahnärztlicher Notdienst
  • Kreuzbiss
  • Zahnärztlicher Notdienst
  • Zahnimplantate